Industrie und Umwelt im Einklang

Die Standortfrage kann sich sowohl an bereits genutzten Standorten stellen, als auch im Fall von Erweiterung oder auch bei Neuansiedlungen. Dabei geht es stets um die Chancen und Risiken, die mit der Ansiedlung an einem spezifische Standort verbunden sein können. Die Fragen können im Umwelt- und Immissionsschutzrecht oder auch im Bauplanungsrecht wurzeln.

Die Gemeinden stellen Bebauungspläne auf, um die städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu steuern. Grundlage dafür sind die Flächennutzungspläne. Bebauungspläne sind Satzungen, die verbindliche Festsetzungen enthalten und bestimmen, wie ein Grundstück bebaut werden darf. Sie bilden die planungsrechtliche Grundlage für Standortentwicklungen und Genehmigungen.

Wir prüfen Ihren Standort

  • Prüfung der Realisierbarkeit beabsichtigter Neu- oder Änderungsvorhaben an einzelnen Standorten

  • Vergleichende Betrachtung und Bewertung von Standortalternativen

  • Bestandsaufnahmen zur Beurteilung von Gemengelagen (Bildung angemessener Zwischenwerte)

  • Bestandsaufnahme insbesondere naturschutzrechtlicher Rahmenbedingungen.

Wir (bauleit-)planen für Sie

  • Bearbeitung aller Planungsebenen: Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, vorhabenbezogener Bebauungsplan, etc.

  • Erarbeitung aller erforderlichen Plandokumente (Festsetzungen, Begründung, Umweltbericht)

  • Verfahrenskoordination für alle Planungsbeteiligten

  • Ausarbeitung von Abwägungsvorschlägen und Sitzungsvorlagen

  • Vorbereitung und Durchführung der Beteiligungsverfahren

  • Unterstützung bei der Erarbeitung städtebaulicher Verträge

Sie haben Fragen? – Wir beraten Sie gerne.

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