Wir begleiten Sie im Verfahren

Die Errichtung und der Betrieb von Industrieanlagen, von denen schädliche Umwelteinwirkungen ausgehen können, bedürfen einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Die betreffenden Anlagentypen sind in der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) abschließend aufgeführt. 

Es kann zwischen vereinfachten Verfahren und förmlichen Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung unterschieden werden. Jedes Verfahren erfordert eine intensive Abstimmung insbesondere mit dem Antragstellenden, den zuständigen Behörden und den einzubindenden Fachgutachterinnen und Fachgutachtern. Die frühe Beteiligung der Öffentlichkeit ist insbesondere in Baden-Württemberg verpflichtend durchzuführen.

Die für den Genehmigungsantrag erforderlichen Angaben und Unterlagen sind in den §§ 3 ff. der 9. BImSchV geregelt. Zu den relevanten Inhalten gehören beispielsweise eine Betriebsbeschreibung, eine Gliederung der Anlage in Betriebseinheiten, Angaben zu den gehandhabten Stoffen, zum Emissionsverhalten der Anlage oder auch Angaben zu Abfällen und zur Energieeffizienz. 

Wir prüfen mit Ihnen und für Sie

  • Die Genehmigungsbedürftigkeit im Falle einer Neuanlage. 
    Sie benötigen gegebenenfalls eine Erstgenehmigung.

  • Das Genehmigungserfordernis bei Änderungen Ihrer bestehenden Anlagen. In manchen Fällen reicht eine Anzeige aus.

  • Die Änderung Ihrer bislang nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen. Änderungen können ein Hineinwachsen in die Genehmigungspflicht mit sich bringen. 
    Eine Erstgenehmigung kann erforderlich werden. 

Wir MANAGEN IHREN GENEHMIGUNGSPROZESS

  • Vorbereitung, Moderation und Dokumentation von Abstimmungsmeetings mit allen Projektbeteiligten

  • Verfolgung von Terminplänen, Antragskonferenzen und Scoping

  • Planung und Durchführung der frühen Beteiligung der Öffentlichkeit

  • Koordination der Fachgutachter*innen einschließlich Bestimmung des Leistungsumfangs

  • Kommunikation mit den zuständigen Behörden 

Wir SCHREIBEN IHREN ANTRAG

  • Verfassen des Antragstextes unter Verwendung des jeweils vorgeschriebenen Formularsatzes oder -systems

  • Zusammenstellung der Antragsunterlagen, inkl. Prüfung der Kompatibilität/Plausibilität der Dokumente und Gutachten 

  • Einwendungsbearbeitung und Vorbereitung/Teilnahme am Erörterungstermin bei Verfahren mit ­Öf­fent­lich­keits­be­tei­li­gung­ 

  • Durchsicht und Bewertung von Bescheiden, ­Zu­sam­men­stel­lung eventueller Änderungsvorschläge 

Sie haben Fragen? – Wir beraten Sie gerne.

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