Wir begleiten Sie im Verfahren
Die Errichtung und der Betrieb von Industrieanlagen, von denen schädliche Umwelteinwirkungen ausgehen können, bedürfen einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Die betreffenden Anlagentypen sind in der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) abschließend aufgeführt.
Es kann zwischen vereinfachten Verfahren und förmlichen Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung unterschieden werden. Jedes Verfahren erfordert eine intensive Abstimmung insbesondere mit dem Antragstellenden, den zuständigen Behörden und den einzubindenden Fachgutachterinnen und Fachgutachtern. Die frühe Beteiligung der Öffentlichkeit ist insbesondere in Baden-Württemberg verpflichtend durchzuführen.
Die für den Genehmigungsantrag erforderlichen Angaben und Unterlagen sind in den §§ 3 ff. der 9. BImSchV geregelt. Zu den relevanten Inhalten gehören beispielsweise eine Betriebsbeschreibung, eine Gliederung der Anlage in Betriebseinheiten, Angaben zu den gehandhabten Stoffen, zum Emissionsverhalten der Anlage oder auch Angaben zu Abfällen und zur Energieeffizienz.

Wir prüfen mit Ihnen und für Sie
Die Genehmigungsbedürftigkeit im Falle einer Neuanlage.
Sie benötigen gegebenenfalls eine Erstgenehmigung.Das Genehmigungserfordernis bei Änderungen Ihrer bestehenden Anlagen. In manchen Fällen reicht eine Anzeige aus.
Die Änderung Ihrer bislang nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen. Änderungen können ein Hineinwachsen in die Genehmigungspflicht mit sich bringen.
Eine Erstgenehmigung kann erforderlich werden.

Wir MANAGEN IHREN GENEHMIGUNGSPROZESS
Vorbereitung, Moderation und Dokumentation von Abstimmungsmeetings mit allen Projektbeteiligten
Verfolgung von Terminplänen, Antragskonferenzen und Scoping
Planung und Durchführung der frühen Beteiligung der Öffentlichkeit
Koordination der Fachgutachter*innen einschließlich Bestimmung des Leistungsumfangs
Kommunikation mit den zuständigen Behörden

Wir SCHREIBEN IHREN ANTRAG
Verfassen des Antragstextes unter Verwendung des jeweils vorgeschriebenen Formularsatzes oder -systems
Zusammenstellung der Antragsunterlagen, inkl. Prüfung der Kompatibilität/Plausibilität der Dokumente und Gutachten
Einwendungsbearbeitung und Vorbereitung/Teilnahme am Erörterungstermin bei Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung
Durchsicht und Bewertung von Bescheiden, Zusammenstellung eventueller Änderungsvorschläge